1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Evosis Software UG (haftungsbeschränkt), Ribnitzer Straße 20, 13051 Berlin (nachfolgend „Evosis") und ihren Kunden über die auf dieser Website angebotenen Produkte.
Angeboten werden zwei Produkte mit unterschiedlicher Vertragsnatur:
- Claude Code Regelwerk: ein einmaliger Kauf digitaler Inhalte, die sofort nach Zahlung zum Herunterladen bereitstehen.
- Keycloak as a Service: ein laufender Betrieb gegen monatliches Entgelt, also ein Dauerschuldverhältnis.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Evosis ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Vereinbarungen in Textform gehen diesen Bedingungen vor.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Produkte auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde stellt seine Zusammenstellung im Konfigurator zusammen und gibt mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch Evosis oder mit der Bereitstellung der Leistung zustande.
Der Bezahlvorgang wird über Stripe abgewickelt. Der Kunde bestätigt dort ausdrücklich die Geltung dieser Bedingungen. Die Zustimmung wird zum Vorgang gespeichert.
Der Vertragstext wird von Evosis nicht gesondert gespeichert. Diese Bedingungen sind auf dieser Seite jederzeit abrufbar und können ausgedruckt oder gespeichert werden. Rechnung und Bestellbestätigung erhält der Kunde per E-Mail.
3. Leistungen: Claude Code Regelwerk
Gegenstand ist ein Paket aus Regelwerksdateien und, je nach Zusammenstellung, Konfigurationsdateien für automatische Prüfungen im Versionierungssystem. Der genaue Umfang ergibt sich aus der Zusammenstellung im Konfigurator und aus der Rechnung.
Die Bereitstellung erfolgt als Download über einen persönlichen Link, der dem Kunden nach Zahlungseingang per E-Mail zugeht. Der Link ist zeitlich befristet; die Frist steht in der E-Mail. Geht der Link verloren, stellt Evosis ihn auf Anfrage erneut bereit.
Wurde die Einrichtung durch Evosis mitgekauft, erfolgt sie nach Absprache. Sie setzt voraus, dass der Kunde die dafür nötigen Zugänge bereitstellt.
Das Regelwerk ist ein Hilfsmittel für die Arbeit mit KI-Werkzeugen. Evosis schuldet weder ein bestimmtes Ergebnis der eingesetzten KI noch die Fehlerfreiheit des damit erzeugten Codes.
4. Leistungen: Keycloak as a Service
Evosis richtet für den Kunden eine eigene Keycloak-Installation ein und betreibt sie. Der Umfang ergibt sich aus der gewählten Zusammenstellung: Einrichtung, Betreuungsstufe und gegebenenfalls zusätzliche Bausteine wie ein eigenes Verzeichnis.
4.1 Einrichtung
Zur Einrichtung gehören die gehärtete Installation, ein erster Realm, die Anbindung einer ersten Anwendung und die Anmeldeseite im Design des Kunden. Die Einrichtung wird einmalig berechnet und ist mit der Bereitstellung erbracht.
4.2 Betrieb
Der laufende Betrieb umfasst Aktualisierungen, Sicherungen und Überwachung sowie die Reaktionszeiten der gewählten Betreuungsstufe. Der Betrieb erfolgt bei einem Anbieter mit Standort in Deutschland.
4.3 Adressen
Jede Installation ist unter einer Adresse der Form kunde.id.keyward.cloud erreichbar. Der Kunde kann stattdessen eine eigene Domain verwenden und diese per CNAME auf die genannte Adresse verweisen. Die dafür nötigen Einträge nimmt der Kunde in seiner eigenen Zone vor; Evosis stellt eine Anleitung bereit.
Ein Wechsel der Adresse nach der Einrichtung ändert die Kennung, mit der ausgegebene Anmelde-Token signiert werden. Angebundene Anwendungen müssen dann nachgezogen werden. Ein solcher Wechsel wird abgestimmt und angekündigt.
4.4 Verfügbarkeit
Die in der gewählten Betreuungsstufe genannte Verfügbarkeit bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt und auf die von Evosis verantwortete Infrastruktur. Nicht eingerechnet werden angekündigte Wartungsfenster, Störungen beim Anbieter der Infrastruktur, Störungen der Internetanbindung des Kunden sowie Ausfälle, die auf Handlungen des Kunden oder auf angebundene Systeme Dritter zurückgehen.
Wartungsarbeiten kündigt Evosis mindestens 48 Stunden vorher an und legt sie nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen kann Evosis ohne Vorlauf einspielen.
Die Verfügbarkeitsangabe ist eine Leistungszusage ohne Vertragsstrafe. Wird sie unterschritten, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden; eine pauschalierte Gutschrift ist nicht vereinbart.
5. Preise, Zahlung und Steuern
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Konfigurator angezeigten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Für Unternehmen im EU-Ausland mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren.
Die Zahlung erfolgt über Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsarten. Einmalige Beträge sind sofort fällig. Monatliche Entgelte werden im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode abgebucht.
Preisänderungen für laufende Verträge teilt Evosis mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 14 Tage in Verzug, kann Evosis die Leistung nach vorheriger Ankündigung aussetzen. Die Pflicht zur Zahlung bleibt davon unberührt.
6. Laufzeit und Kündigung
Der Kauf des Claude Code Regelwerks ist mit der Bereitstellung abgeschlossen; eine Laufzeit gibt es dort nicht.
Keycloak as a Service läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht, eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an.
Bei monatlicher Zahlweise können beide Seiten jederzeit zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsperiode kündigen. Eine Kündigungsfrist gibt es nicht.
Wählt der Kunde die Zahlung für zwölf Monate im Voraus, erhält er darauf den auf der Produktseite genannten Nachlass. Der Vertrag ist auch dann jederzeit kündbar, die Kündigung wirkt zum Ende des bezahlten Jahres. Eine anteilige Erstattung des im Voraus gezahlten Entgelts erfolgt nicht, weil der Nachlass gerade für die Vorauszahlung gewährt wird. Nach Ablauf verlängert sich der Vertrag zu denselben Bedingungen, solange der Kunde nicht kündigt.
Der Kunde kündigt selbst über die Verwaltung seines Abonnements; den Zugang dazu erhält er mit der Bereitstellung. Eine Kündigung in Textform an die im Impressum genannte Adresse ist ebenso wirksam.
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Evosis insbesondere vor, wenn der Kunde die Installation für rechtswidrige Zwecke nutzt oder mit erheblichen Zahlungen in Verzug ist.
7. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die Angaben und Zugänge bereit, die für Einrichtung und Betrieb nötig sind. Und benennt eine erreichbare Ansprechperson für technische Rückfragen und Störungsmeldungen.
Der Kunde ist für die Verwaltung der Konten in seiner Installation selbst verantwortlich, insbesondere für die Vergabe administrativer Rechte und für den Schutz der Zugangsdaten. Er meldet Evosis unverzüglich, wenn er den Verdacht hat, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind.
Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zulasten von Evosis.
8. Nutzungsrechte
Am Claude Code Regelwerk erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung in eigenen Projekten, auch in Projekten, die er für eigene Kunden umsetzt. Nicht gestattet ist die Weitergabe, der Weiterverkauf oder die öffentliche Zugänglichmachung des Regelwerks als solches, etwa in einem öffentlichen Repository.
An der Keycloak-Installation erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang. Die eingesetzte Software Keycloak steht unter ihrer eigenen Lizenz; deren Bedingungen bleiben unberührt.
Die Daten in der Installation gehören dem Kunden. Evosis erwirbt daran keine Rechte.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular teilt Evosis vor Vertragsschluss mit.
Beim Claude Code Regelwerk erlischt das Widerrufsrecht, sobald Evosis mit der Ausführung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Und bestätigt hat, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Abs. 5 BGB). Diese Zustimmung holt Evosis im Bezahlvorgang ein.
Bei Keycloak as a Service bleibt das Widerrufsrecht bestehen. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, schuldet er bei Widerruf einen anteiligen Betrag für die bis dahin erbrachte Leistung.
Gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Evosis verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung dieser Website.
Bei Keycloak as a Service verarbeitet Evosis Identitätsdaten der Nutzer des Kunden in dessen Auftrag. Dafür schließen die Parteien vor der Bereitstellung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der die Weisungen, die technischen und organisatorischen Maßnahmen und die eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter regelt. Dieser Vertrag geht diesen Bedingungen in allen Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten vor.
11. Datenausstieg und Löschung
Endet der Vertrag über Keycloak as a Service, stellt Evosis dem Kunden auf Wunsch einen vollständigen Export seines Realms sowie den Infrastrukturcode seiner Installation bereit. Der Kunde kann den Export innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende anfordern.
Nach Ablauf dieser Frist löscht Evosis die Installation samt aller Daten und Sicherungen. Die Löschung ist endgültig. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, etwa für Rechnungen, bleiben davon unberührt.
12. Haftung
Evosis haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Evosis nur für die Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis für das betroffene Produkt gezahlten Entgelte begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten haftet Evosis nur in dem Umfang, in dem er auch bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
13. Änderungen dieser Bedingungen
Evosis kann diese Bedingungen für laufende Verträge ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich ist. Die Änderung teilt Evosis mindestens sechs Wochen vor Wirksamkeit in Textform mit.
Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Auf diese Folge weist Evosis in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften seines Aufenthaltsstaates unberührt.
Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026